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zu § 27 StGB (Seiler)

Seiler1. LfgDezember 2017

(1) Mit der Verurteilung durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer Freiheitsstrafe ist bei einem Beamten der Verlust des Amtes verbunden, wenn

die verhängte Freiheitsstrafe ein Jahr übersteigt,

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