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zu § 18 StGB (Seiler)

Seiler1. LfgDezember 2017

(1) Freiheitsstrafen werden auf Lebensdauer oder auf bestimmte Zeit verhängt.

(2) Die zeitliche Freiheitsstrafe beträgt mindestens einen Tag und höchstens zwanzig Jahre.

(BGBl 1974/60)

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