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zu § 17 StGB (Seiler)

Seiler1. LfgDezember 2017

(1) Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind.

(2) Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen.

(BGBl 1974/60)

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