2. Abschnitt
Verfahren in Verwaltungsstrafsachen
§ 37. In die Frist zur Erhebung einer Säumnisbeschwerde werden auch nicht eingerechnet:
2. Abschnitt
Verfahren in Verwaltungsstrafsachen
§ 37. In die Frist zur Erhebung einer Säumnisbeschwerde werden auch nicht eingerechnet: