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§ 13 VwGVG (Pichler/Forster)

Pichler/Forster1. AuflNovember 2020

§ 13. (1) Eine rechtzeitig eingebrachte und zulässige Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 B-VG hat aufschiebende Wirkung.

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