Kommentare
Arbeitszeitgesetz, Heilegger/Klein
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
zu § 10 AZG - Überstundenvergütung (Klein)
Klein
7. Aufl
März 2021
(1)
Für Überstunden gebührt
ein Zuschlag von 50% oder
eine Abgeltung durch Zeitausgleich. Der Überstundenzuschlag ist bei der Bemessung des Zeitausgleiches zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen.
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
§ 10 AZG