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§ 245 AktG (Napokoj/Foglar-Deinhardstein/Pelinka)

Napokoj/Foglar-Deinhardstein/Pelinka1. AuflDezember 2019

Zweiter Abschnitt
Umwandlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Aktiengesellschaft

 

§ 245. (1) Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann durch Beschluß der Generalversammlung in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.

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