vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 34 AktG (Posani/Schörghofer)

Posani/Schörghofer1. AuflDezember 2019

§ 34. (1) 1Vor der Eintragung in das Firmenbuch besteht die Aktiengesellschaft als solche nicht. 2Wird vorher im Namen der Gesellschaft gehandelt, so haften die Handelnden persönlich zur ungeteilten Hand (Gesamtschuldner).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte