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§ 98a - Abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung

Grundtner3. LfgApril 2019

XIII. ABSCHNITT

Besondere Vorschriften für die Verkehrsüberwachung mittelsbildverarbeitender technischer Einrichtungen, Straf- und Schlussbestimmungen

§ 98a. Abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung

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