Grundtner3. LfgApril 2019
§ 95.~Landespolizeidirektionen
§ 95. (1) Im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, obliegt der Landespolizeidirektion, soweit in den folgenden Absätzen nicht anderes bestimmt ist,