4. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für einzelne Lenkberechtigungen
§ 17a. Gültigkeitsdauer von Führerscheinen und Lenkberechtigungen
4. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für einzelne Lenkberechtigungen
§ 17a. Gültigkeitsdauer von Führerscheinen und Lenkberechtigungen
