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§ 17a. Gültigkeitsdauer von Führerscheinen und Lenkberechtigungen

Grundtner2. LfgMai 2017

4. Abschnitt

Besondere Bestimmungen für einzelne Lenkberechtigungen

§ 17a. Gültigkeitsdauer von Führerscheinen und Lenkberechtigungen

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