Grundtner2. LfgMai 2017
§ 4b. Zweite Ausbildungsphase – Konkrete Inhalte
§ 4b. (1) Die zweite Ausbildungsphase für einen Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B hat – unbeschadet des Abs. 2 – folgende Inhalte in der genannten Reihenfolge zu umfassen: