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§ 4b. Zweite Ausbildungsphase – Konkrete Inhalte

Grundtner2. LfgMai 2017

§ 4b. Zweite Ausbildungsphase – Konkrete Inhalte

 

§ 4b. (1) Die zweite Ausbildungsphase für einen Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B hat – unbeschadet des Abs. 2 – folgende Inhalte in der genannten Reihenfolge zu umfassen:

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