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§ 54 MedienG (Koukal)

Koukal4. AuflFebruar 2019

§ 54. (1) Bei Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bestehende Redaktionsstatuten werden mit diesem Zeitpunkt nicht deshalb unwirksam, weil sie nicht auf die im § 5 dieses Bundesgesetzes angeführte Weise zustande gekommen sind.

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