Anforderungen an die Energieeffizienz gemäß § 95
Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sind folgende Anforderungen zu beachten:
Soweit Waren von einem der folgenden Rechtsakte erfasst werden, sind Waren zu beschaffen, die das Kriterium der Zugehörigkeit zur höchstmöglichen Energieeffizienzklasse erfüllen:
