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§ 332 BVergG (Reisner)

Reisner2. LfgAugust 2019

§ 332. (1)1 Von der Mitwirkung an einer Entscheidung sind die fachkundigen Laienrichter hinsichtlich jener Vergabeverfahren ausgeschlossen, die eine Auftragsvergabe im Wirkungsbereich jener Institution betreffen, der sie angehören oder die sie gemäß § 329 Abs. 2 oder 3 vorgeschlagen hat.2

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