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§ 272 BVergG (Hoermandinger)

Hoermandinger2. LfgAugust 2019

2. Unterabschnitt
Die Leistungsbeschreibung und besondere Bestimmungen über den Leistungsvertrag

 

§ 272. (1) Die Beschreibung der Leistung kann wahlweise konstruktiv oder funktional erfolgen.

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