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§ 255 BVergG (Gast)

Gast2. LfgAugust 2019

Eignung

Sektorenbereich

§ 255. (1) Als Nachweis für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 251 Abs. 1 Z 3 kann der Sektorenauftraggeber insbesondere die Nachweise gemäß Anhang X verlangen.

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