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§ 173 BVergG (Strobl/Talasz)

Strobl/Talasz2. LfgAugust 2019

Sektorentätigkeiten

§ 173. (1) Sektorentätigkeiten im Bereich der Post sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Postdiensten und von sonstigen Diensten.

(2) Postdienste im Sinne des Abs. 1 sind Dienste, die die Abholung, das Sortieren, den Transport und die Zustellung von Postsendungen betreffen.

Seite 1195

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