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§ 171 BVergG (Strobl/Talasz)

Strobl/Talasz2. LfgAugust 2019

Sektorentätigkeiten

§ 171. (1) Sektorentätigkeiten im Bereich Wasser sind:

die Bereitstellung und das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Fortleitung und der Abgabe von Trinkwasser und

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