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§ 44 BVergG (Rindler/Lehner)

Rindler/Lehner2. LfgAugust 2019

Verhandlungsverfahren

§ 44. (1) Im Unterschwellenbereich können Aufträge im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung vergeben werden.

(2) Aufträge können im Unterschwellenbereich im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn

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