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§ 16 BVergG (Nussbaumer/Rosenkranz)

Nussbaumer/Rosenkranz2. LfgAugust 2019

Auftragswert

Losregelung

§ 16. (1) Bei Aufträgen über die folgenden Dienstleistungen ist als geschätzter Auftragswert anzusetzen:

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