Öffentliche Auftragsvergaben sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Jährlich werden Aufträge mit einem Auftragswert von über 60 Milliarden Euro von öffentlichen Auftraggebern in Österreich vergeben. Das entspricht rund 18 Prozent des BIP. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass sich das öffentliche Vergaberecht in Österreich seit dem ersten Bundesvergabegesetz im Jahr 1993, das im Zuge des EWR- sowie EU-Beitritts erlassen wurde, zu einem lebendigen und wichtigen Rechtsgebiet entwickelt hat.

