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§ 33 ARG (Risak)

Risak1. AuflAugust 2018

Inkrafttreten

§ 33. (1) (…)11 § 33a Abs 1a‒1z ARG werden neu nummeriert und erhalten nunmehr die Bezeichnung § 33a Abs 1‒26 ARG.

(27) § 1 Abs. 2 Z 5a und 5b sowie § 12b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2018 treten mit 1. September 2018 in Kraft.

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