Der Trend in der Regulierung der Arbeitszeit ging in den letzten Jahrzehnten eindeutig in Richtung Flexibilisierung und Deregulierung, wobei – entgegen der Vergangenheit – nunmehr nicht nur mit Kostenaspekten argumentiert, sondern auch überhaupt die absolute Begrenzung des Arbeitstages in Frage gestellt wird. Ging es in der Vergangenheit in erster Linie um die Ausweitung der (zuschlagsfreien) Normalarbeitszeit, so geht es nunmehr in der aktuellen Novelle BGBl I 53/2018 vor allem um die Ausweitung der absoluten Grenzen des Arbeitstages. Die von zahlreichen Ausnahmen durchbrochene Regel des 10-Stunden-Tages und der 50-Stunden-Woche als Höchstgrenze wird nun auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche erhöht – die bisherige Ausnahme wird damit zur Norm. Bezeichnend ist, dass dabei die bisher notwendige betriebliche Mitbestimmung wegfällt, was von der Regierungspartei FPÖ durch ihren Klubobmann Walter Rosenkranz auch ausdrücklich als Ziel des Arbeitszeitpakets 2018 artikuliert wird.1 Das kann als zweiter maßgeblicher Trend angesehen werden.

