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Anhang XVI (Ruppe/Achatz)

Ruppe/Achatz5. AuflNovember 2017

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der die Anforderungen an eine elektronische Rechnung bestimmt werden (E-Rechnung-UStV) (BGBl II 583/2003, ausgegeben am 23. Dezember 2003, idF BGBl II 382/2016, ausgegeben am 13. Dezember 2016)

Auf Grund des § 11 Abs. 2 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 71/2003 wird verordnet:

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