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Anhang VII (Ruppe/Achatz)

Ruppe/Achatz5. AuflNovember 2017

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln (BGBl 5/1996, ausgegeben am 5. Jänner 1996)

Auf Grund des § 3 a Abs. 13 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 21/1995 wird verordnet:

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