Die „Quelle“ ist, wenn nichts anderes angegeben ist, die amtliche Sammlung. Auf die Angabe der Quelle wird für die neue Judikatur im Hinblick auf die Möglichkeit der Internetrecherche ab der 5. Auflage verzichtet. Die „Fundstelle“ verweist auf die Tz im Kommentar, in der die Entscheidung verarbeitet ist. Die fett gesetzten Zahlen beziehen sich auf die Paragraphen des UStG 1994, die mager gesetzten auf die Textziffern. Die Artikel des Anhangs (Binnenmarktregelung) sind mit „Art“ bezeichnet. „Einf“ bedeutet die Einführung zum UStG (Seiten 1 ff), „Einf-BMR“ die Einführung zur Binnenmarktregelung (Seiten 1684 ff).