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Anhang IV (Ruppe/Achatz)

Ruppe/Achatz5. AuflNovember 2017

Verordnung des Bundesministers für Finanzen für eine Umsatzsteuerentlastung bei Hilfsgüterlieferungen ins Ausland (BGBl 787/1992, ausgegeben am 11. Dezember 1992, idF BGBl II 850/1993, ausgegeben am 16. Dezember 1993)

Auf Grund des § 48 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 449/1992, wird verordnet:

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