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Anhang II (Ruppe/Achatz)

Ruppe/Achatz5. AuflNovember 2017

Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 14. Dezember 1983 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern (BGBl 627/1983, ausgegeben am 23. Dezember 1983, idF BGBl II 416/2001)

Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 223, wird verordnet:

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