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Art 25a BMR - Im Inland ansässige Unternehmer Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung

Ruppe/Achatz6. AuflMai 2024

Sonderregelung für im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbringen, für innergemeinschaftlichen Versandhandel und für Lieferungen durch elektronische Schnittstellen innerhalb eines Mitgliedstaates

Artikel 25a

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