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Umsatzsteuergesetz: Kommentar, Ruppe/Achatz
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§ 6 UStG - Steuerbefreiungen
Ruppe/Achatz
6. Aufl
Mai 2024
(1)
Von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:
Die Ausfuhrlieferungen (§ 7) und die Lohnveredlungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 8);
die Umsätze für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt (§ 9);
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§ 6 UStG