vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 116 (Winternitz/Beer/Steinmair)

Winternitz/Beer/Steinmair1. AuflJänner 2018

§ 116. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

hinsichtlich der § 13 Abs. 2 Z 3, § 14 Abs. 5 und 6, §§ 77 bis 88 und § 95 Abs. 10 der Bundesminister für Justiz,hinsichtlich der §§ 8 und 47 bis 64 der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte