vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 113 (Winternitz/Beer/Steinmair)

Winternitz/Beer/Steinmair1. AuflJänner 2018

§ 113. Nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gelten folgende Übergangsbestimmungen:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte