vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 72 (Winternitz/Beer/Steinmair)

Winternitz/Beer/Steinmair1. AuflJänner 2018

§ 72. (1) Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 4 haben, soweit sie gemäß § 189 Abs. 1 und 2 UGB zur Buchführung verpflichtet sind, einen Jahresabschluss gemäß der Gliederung der §§ 224 und 231 UGB und, soweit sie gemäß § 189 Abs. 4 UGB keine Buchführungspflicht trifft, eine Einnahmen-Ausgabenrechnung nach den Vorschriften des § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EstG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zu erstellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte