vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 5 (Winternitz/Beer/Steinmair)

Winternitz/Beer/Steinmair1. AuflJänner 2018

§ 5. (1) Eine Wertpapierfirmengruppe liegt vor, wenn keine Kreditinstitutsgruppe vorliegt und eine übergeordnete Wertpapierfirma oder CRR-Wertpapierfirma, eine übergeordnete Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft mit Sitz im Inland bei einer oder mehreren Wertpapierfirmen, CRR-Wertpapierfirmen, Kreditinstituten, CRR-Kreditinstituten, Finanzinstituten, CRR-Finanzinstituten oder Anbietern von Nebendienstleistungen (nachgeordnete Institute) mit Sitz im Inland oder Ausland

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte