1. Geschichtliche Entwicklung
Bis zur Schaffung des WAG im Jahr 1996 war der Bestand des österreichischen Kapitalmarktrechts im Wesentlichen auf das Börsegesetz, das KMG und einige bankrechtliche Bestimmungen sowie die Vorschriften des Investmentfonds-Gesetzes beschränkt. Erstmals waren in Österreich 1992 Initiativen zur Schaffung einer Aufsichtsbehörde für den Kapitalmarkt gesetzt worden, die jedoch keine Ergebnisse zeitigten. Erst der mit 1. 1. 1995 vollzogene Beitritt Österreichs zur EU machte die nationale Umsetzung der „EG-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie“ (auch Investment Services Directive bzw ISD genannt) erforderlich. Nach mehreren Anläufen erfolgte schließlich am 27. 11. 1996 die Beschlussfassung des WAG 1997, das schließlich stufenweise (in Bezug auf die damals noch 2 Paragrafen umfassenden Wohlverhaltensregeln per 1. 7. 1997) in Kraft trat. Die Vorbildwirkung des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes, das der österreichische Gesetzgeber hinsichtlich der Wohlverhaltensregeln nahezu wortwörtlich übernommen hatte, war unübersehbar.

