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Art 482 - Anwendung auf Derivatgeschäfte mit Pensionsfonds

1. LfgNovember 2018

Hinsichtlich der in Art 89 der Verordnung (EU) Nr 648/2012 genannten Geschäfte, die mit einem Altersversorgungssystem im Sinne des Artikels 2 jener Verordnung eingegangen werden, berechnen Institute gemäß Art 382 Abs 4 Buchstabe c keine Eigenmittelanforderung für das CVA-Risiko.

Ehemalige unionsrechtliche Grundlagen: keine

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