Art 478 - Auf Abzüge von Posten des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals anwendbare Prozentsätze
1. LfgNovember 2018
Unterabschnitt 4 Auf Abzüge anwendbare Prozentsätze
(1) Der anwendbare Prozentsatz für die Zwecke der Art 468 Abs 4, 469 Abs 1 Buchstaben a und c, 474 Buchstabe a und 476 Buchstabe a liegt innerhalb folgender Bandbreiten: