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Art 478 - Auf Abzüge von Posten des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals anwendbare Prozentsätze

1. LfgNovember 2018

Unterabschnitt 4
Auf Abzüge anwendbare Prozentsätze

 

(1) Der anwendbare Prozentsatz für die Zwecke der Art 468 Abs 4, 469 Abs 1 Buchstaben a und c, 474 Buchstabe a und 476 Buchstabe a liegt innerhalb folgender Bandbreiten:

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