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Art 461 - Überprüfung der schrittweisen Einführung der Liquiditätsdeckungsanforderung

1. LfgNovember 2018

(1) 1Die EBA erstattet der Kommission nach Konsultation des ESRB bis zum 30. Juni 2016 Bericht darüber, ob die schrittweise Einführung der Liquiditätsdeckungsanforderung nach Art 460 Abs 2 angepasst werden sollte. 2Diese Prüfung sollte Entwicklungen der Märkte und der internationalen Aufsichtsregeln sowie unionsspezifischen Besonderheiten gebührend Rechnung tragen.

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