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Art 454 - Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken

1. LfgNovember 2018

Institute, die die fortgeschrittenen Messansätze gemäß den Artikeln 321 bis 324 zur Berechnung ihrer Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko verwenden, legen eine Beschreibung der Nutzung von Versicherungen und anderer Risikoübertragungsmechanismen zur Minderung des Risikos offen.

Ehemalige unionsrechtliche Grundlagen: Anh XII, Teil 3, Nr 3 RL 2006/48/EG

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