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Art 445 - Marktrisiko (Urbanek)

Urbanek1. LfgNovember 2018

1Institute, die ihre Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs 3 Buchstaben b und c berechnen, legen die Anforderungen für jedes in diesen Bestimmungen genannte Risiko getrennt offen. 2Darüber hinaus ist die Eigenmittelanforderung für das spezifische Zinsrisiko bei Verbriefungspositionen gesondert offenzulegen.

BCBS Vorgaben: vgl bisher Tabelle 10 des Basler Accord bzw nunmehr Vorlage MR1 der überarbeiteten Säule 3 Offenlegungsbestimmungen

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