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Art 436 - Anwendungsbereich

1. LfgNovember 2018

Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Anforderungen dieser Verordnung legen die Institute im Einklang mit der Richtlinie 2013/36/EU folgende Informationen offen:

Firma des Instituts, für das die in dieser Verordnung enthaltenen Anforderungen gelten,Erläuterung der Unterschiede der Konsolidierungsbasis für Rechnungslegungs- und Aufsichtszwecke, mit einer kurzen Beschreibung der berücksichtigten Teilunternehmen und der Angabe, ob sie

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