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Art 423 - Zusätzliche Abflüsse (Seifert)

Seifert1. LfgNovember 2018

(1) Andere Sicherheiten als Aktiva nach Art 416 Abs 1 Buchstaben a, b und c, die das Institut für in Anhang II genannte Geschäfte und Kreditderivate hinterlegt, unterliegen einem zusätzlichen Abfluss von 20 %.

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