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Art 407 - Zusätzliches Risikogewicht

1. LfgNovember 2018

*) Teil 5 der CRR (und somit auch Art 407) tritt mit 1.1.2019 außer Kraft. Alle Bezugnahmen auf Teil 5 der CRR sind als Bezugnahmen auf Kapitel 2 der VO (EU) 2017/2402 zu verstehen.

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