vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kapitel 2 - Meldestichtage und Einreichungstermine sowie Meldeschwellen

1. LfgNovember 2018

KAPITEL 2
MELDESTICHTAGE UND EINREICHUNGSTERMINE SOWIE MELDESCHWELLEN

Artikel 2
Meldestichtage

(1)Die Institute übermitteln den zuständigen Behörden ihre Angaben mit Stand an folgenden Meldestichtagen:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!