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Art 393 - Kapazitäten zur Ermittlung und Verwaltung von Großkrediten (Siegl)

Siegl1. LfgNovember 2018

Ein Institut verfügt über ordnungsgemäße Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren sowie angemessene interne Kontrollmechanismen zur Ermittlung, Verwaltung, Überwachung, Erfassung und Meldung aller Großkredite und ihrer späteren Änderungen im Einklang mit dieser Verordnung.

BCBS Vorgaben: keine

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