vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 391 - Begriff sbestimmung des Instituts für die Zwecke von Großkrediten (Siegl)

Siegl1. LfgNovember 2018

Für die Zwecke der Berechnung des Risikopositionswerts gemäß diesem Teil bezeichnet ‚Institut‘ auch private oder öffentliche Unternehmen, einschließlich ihrer Zweigstellen, die, wenn sie in der Union niedergelassen wären, unter die Definition des Begriffs ‚Institut‘ fallen würden und die in einem Drittland zugelassen wurden, dessen aufsichtliche und rechtliche Anforderungen denen der Union mindestens gleichwertig sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte