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Art 349 - Allgemeine Anforderungen an OGA

1. LfgNovember 2018

1Der Ansatz nach Artikel 350 darf auf OGA angewandt werden, sofern sämtliche der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Der Prospekt des OGA oder ein gleichwertiges Dokument enthält sämtliche nachstehenden Angaben:die Kategorien der Vermögenswerte, in die der OGA investieren darf;

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