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Art 343 - Allgemeines Risiko von Aktieninstrumenten

1. LfgNovember 2018

Die Eigenmittelanforderung für das allgemeine Risiko ist die mit 8 % multiplizierte Nettogesamtposition eines Instituts.

Ehemalige unionsrechtliche Grundlagen: Anh I, Nr 36 RL 2006/49/EG

Ehemalige österreichische Bestimmungen: § 209 SolvaV

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