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Art 335 - Obergrenze der Eigenmittelanforderung für eine Nettoposition

1. LfgNovember 2018

Unterabschnitt 1
Spezifisches Risiko

 

1Das Institut kann die Eigenmittelanforderung für das spezifische Risiko einer Nettoposition in einem Schuldtitel auf den höchstmöglichen Verlust aus dem Ausfallrisiko beschränken. 2Für eine Verkaufsposition kann diese Obergrenze als die Wertänderung berechnet werden, die sich ergeben würde, wenn der Schuldtitel bzw. die zugrunde liegenden Referenzwerte sofort ausfallrisikofrei würden.

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